Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild

Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als so genanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im angelsächsischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum

 

In der Praxis heißt das, daß die Freigaben der Personen, die auf den Bildern klar erkennbar sind, eingeholt werden sollten. Oft ist das –€“ gerade bei Veranstaltungen –€“ in der Praxis nicht ganz einfach umsetzbar.

BILDSCHÖN hilft Ihnen gern, mögliche praktikable Wege zu finden. Fragen Sie uns gern

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